Sehr geehrte Patientinnen,bitte beachten Sie unsere geänderten Sprechzeiten im MAI:Montag, d. 8.5.23 von 9-14h und 15-18h Mittwoch, d. 24.5.23 von 9-13h und 14-17hDonnerstag, d. 25.5.23 von 8.30-12h Am 9.5.23 sowie vom 17.-22.5.23 bleibt die Praxis Aufgrund von Fortbildung und Urlaub geschlossen.Vielen Dank für Ihr Verständnis In unserer Praxis gilt FFP2 Maskenpflicht bei Erkältungssymptomen. Begleitpersonen dürfen nach Absprache die Praxis betreten. Das Kontaktformular erreicht uns leider nicht,bitte schreiben Sie uns eine Mail an: Gynaekologie-Goltzstrasse@helios-gesundheit.de

Schwangerschaftsvorsorge

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Schwangerschaftsvorsorge

Für schwangere Patientinnen haben wir mittwochs von 9:00 – 13:00 Uhr eine Sprechstunde eingerichtet. In ruhiger Atmosphäre können die Patientinnen alle Fragen rund um das Thema Schwangerschaft und Geburt besprechen.

Modernste Ultraschalltechnik bietet Ihnen die Möglichkeit der umfassenden Vorsorge auf höchstem Standard. Für die bestmögliche Versorgung der Patientinnen nimmt unsere Ärztin regelmäßig an Fortbildungen in der Ultraschalldiagnostik teil. Darüber hinaus zeichnet sie die regelmäßige Zertifizierung der Nackentransparenzmessung aus.

Die Schwerpunkte unserer Schwangerenvorsorge sind u. a.:

  • Nackentransparenzmessung in der 12. Schwangerschaftswoche, Ultraschall-Screening auf genetische Erkrankungen des Embryos (Trisomie 13,  Trisomie 18, Trisomie 21) – IGeL
  • Erweiterte Basisdiagnostik im Rahmen des Ultraschallscreenings, 19. -22. Schwangerschaftswoche (seit 1.7.2013 im Rahmen der neuen Ultraschall-Richtlinie)
  • 3D/4D-Ultraschall – IGeL
  • Farbdoppler-Untersuchungen – IGeL
  • Erweiterte Infektionsdiagnostik (u. a. Toxoplasmose, Zytomegalie) – IGeL
  • Blutzucker-Suchtest zum Ausschluss von Schwangerschaftsdiabetes, 20. -24. Schwangerschaftswoche
  • Ultraschall außerhalb der vorgeschriebenen drei Ultraschalluntersuchungen – IGeL

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen, die nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden dürfen. Die Kosten muss der Patient selbst tragen und sie sind nicht erstattungsfähig.